Es gibt ein zweispuriges Zolldurchgangssystem, eine grüne und eine rote Spur, am Ben Gurion Flughafen und am Rafah (Rafi'ach) Übergangspunkt. An den übrigen Flughäfen und Übergangspunkten müssen die Reisenden dem Zollbeamten eine Erklärung abgeben, ob sie Gegenstände mit sich führen, die nicht in der Liste der zollfreien Gegenstände aufgeführt sind oder ob die Mengen, die sie dabei haben, die befreiten Mengen überschreiten.
Die Ein- oder Ausfuhr von Geldmitteln (Bargeld, Barschecks, Reiseschecks) im Gegenwert von zusammen 80.000 Schekel muss angemeldet werden. Das entsprechende „Zoll-Formular Nr. 84“ kann telefonisch unter +972-2-658 7777 angefordert werden.
Erlaubt sind Geschenke und andere Gebrauchsgegenstände – andere Gegenstände als alkoholische Getränke, alkoholische Parfums, Tabak und Fernseher - , die bis zu $200 kosten, wie vom Sachbearbeiter am Eingangsterminal festgelegt, entsprechend der Listen, die sich in seinem Besitz befinden.
Weiterhin dürfen zollfrei im Handgepäck noch mitgeführt werden:
250 Zigaretten oder 250 g andere Tabakwaren (nur von Personen ab 17 Jahren);
2 Liter Wein und 1 Liter Spirituosen (nur von Personen ab17 Jahren);
0,25 Liter Eau de Collogne oder Parfüm;
Besucher mit Gegenständen, für die eine Sicherheit hinterlegt werden muss, die ihnen wieder zurückgezahlt wird, wenn sie Israel verlassen, gehen über die rote Spur. Besucher mit Gegenständen, die nicht in der Liste der zollfreien Gegenstände oder in der Liste der zu versteuernden Gegenstände verzeichnet sind, gehen auch über die rote Spur und deklarieren diese Gegenstände. Im Zweifelsfall empfehlen die Steuerbehörden, über die rote Spur zu gehen. Ein Fehler bei der Deklarierung der zu versteuernden Gegenstände stellt ein Verstoß dar, für den der Reisende eine Geldstrafe bezahlen muss, er gerichtlich belangt wird oder die Gegenstände konfisziert werden.
Es ist verboten, die folgenden Gegenstände ohne zuvor erteilte Genehmigung nach Israel einzuführen:
Pflanzen, Feuerwaffen, rohes Fleisch, Rohmaterialien, Falschgeld oder gefälschte Dokumente, Messer oder Taschenmesser, die nicht für den beruflichen Gebrauch gedacht sind und so weiter.
Es ist erlaubt, Fahrzeuge für den persönlichen Gebrauch einzuführen. Es ist Besuchern ebenfalls gestattet, ein steuerbefreites Fahrzeug in Israel zu kaufen unter der Bedingung, dass sie es bei ihrer Ausreise aus Israel mitnehmen und das nicht später als ein Jahr gerechnet vom Datum der Steuerbefreiung oder dem Kauf. Um eine Steuerbefreiung zu erhalten, müssen eine ausländische Zulassung und eine Versicherungspolice, die in Israel gültig sind, vorgelegt werden.
Adresse: Department of Customs, 5 Bank of Israel Street, The Government Complex, Jerusalem
Telefon – 972-2-6664000
Besucher, die nichts zu verzollen haben, können über die grüne Spur beim Ausgang von der Passagiereingangshalle gehen. Artikel, die nicht angegeben werden müssen: