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Einreise und Zollgebühren

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Verfahren an den Übergängen

Bei ihrer Ankunft in Israel werden Besucher einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen und aufgefordert, einen Reisepass vorzuzeigen, der mindestens sechs Monate lang gültig ist, sowie Einreiseformulare mit ihren persönlichen Informationen. Es ist wichtig, festzustellen, dass die persönlichen Informationen absolut sorgfältig ausgefüllt werden und eine Kopie davon zu behalten, falls Sie bei der Abreise aus Israel aufgefordert werden sollten, sie vorzuzeigen.

Auf dieser Seite:

Ankunft mit dem Flugzeug

Besucher, die mit dem Flugzeug einreisen, erhalten während des Fluges Formulare, die ausgefüllt werden müssen, um Zeitverzögerungen während der Passkontrolle am Flughafen zu vermeiden. Es ist wichtig, festzustellen, dass die detaillierten Informationen über den Passagier und den Flug, mit dem er/sie ankommt, sorgfältig ausgefüllt werden. Die Reisenden werden aufgefordert, ihren Pass, ihre Bordkarte und das Einreiseformular bei der Passkontrolle vorzuzeigen. Nachdem ihr Pass abgestempelt wurde, gehen die Passagiere weiter zur Gepäckausgabe, wo die Karten beseitigt werden. Von hier geht es weiter zur Zollkontrolle und dem Ausgang des Flughafens.

Ankunft zu Lande

Besucher an der Grenze Israel-Ägypten oder Israel-Jordanien erhalten Formulare, in denen sie ihre persönlichen Angaben eintragen müssen. Nach einer Sicherheitsüberprüfung legen sie ihre ausgefüllten Formulare zusammen mit ihrem Pass vor.

Touristen, die von Israel in die arabischen Länder (mit Ausnahme Ägypten und Jordanien) weiterreisen wollen, beachten bitte Folgendes: Sie können darum bitten, dass Ihr Pass nicht mit einem israelischen Stempel abgestempelt wird. Weisen Sie den Sachbearbeiter darauf hin, bevor Ihre Dokumente abgestempelt werden. Ob solchen Anfragen stattgegeben wird, liegt im Ermessen der Behörden.

Hier finden Sie weitere Informationen zu den Grenzübergängen
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Zollgebühren

Es gibt ein zweispuriges Zolldurchgangssystem, eine grüne und eine rote Spur, am Ben Gurion Flughafen und am Rafah (Rafi'ach) Übergangspunkt. An den übrigen Flughäfen und Übergangspunkten müssen die Reisenden dem Zollbeamten eine Erklärung abgeben, ob sie Gegenstände mit sich führen, die nicht in der Liste der zollfreien Gegenstände aufgeführt sind oder ob die Mengen, die sie dabei haben, die befreiten Mengen überschreiten.

 

      Die Ein- oder Ausfuhr von Geldmitteln (Bargeld, Barschecks, Reiseschecks) im Gegenwert von zusammen 80.000 Schekel muss angemeldet werden. Das entsprechende „Zoll-Formular Nr. 84“ kann telefonisch unter +972-2-658 7777 angefordert werden.


      Erlaubt sind Geschenke und andere Gebrauchsgegenstände – andere Gegenstände als alkoholische Getränke, alkoholische Parfums, Tabak und Fernseher - , die bis zu $200 kosten, wie vom Sachbearbeiter am Eingangsterminal festgelegt, entsprechend der Listen, die sich in seinem Besitz befinden.


    Weiterhin dürfen zollfrei im Handgepäck noch mitgeführt werden:

    250 Zigaretten oder 250 g andere Tabakwaren (nur von Personen ab 17 Jahren);

    2 Liter Wein und 1 Liter Spirituosen (nur von Personen ab17 Jahren);

    0,25 Liter Eau de Collogne oder Parfüm;

     
    Besucher mit Gegenständen, für die eine Sicherheit hinterlegt werden muss, die ihnen wieder zurückgezahlt wird, wenn sie Israel verlassen, gehen über die rote Spur. Besucher mit Gegenständen, die nicht in der Liste der zollfreien Gegenstände oder in der Liste der zu versteuernden Gegenstände verzeichnet sind, gehen auch über die rote Spur und deklarieren diese Gegenstände. Im Zweifelsfall empfehlen die Steuerbehörden, über die rote Spur zu gehen. Ein Fehler bei der Deklarierung der zu versteuernden Gegenstände stellt ein Verstoß dar, für den der Reisende eine Geldstrafe bezahlen muss, er gerichtlich belangt wird oder die Gegenstände konfisziert werden.


    Es ist verboten, die folgenden Gegenstände ohne zuvor erteilte Genehmigung nach Israel einzuführen:
    Pflanzen, Feuerwaffen, rohes Fleisch, Rohmaterialien, Falschgeld oder gefälschte Dokumente, Messer oder Taschenmesser, die nicht für den beruflichen Gebrauch gedacht sind und so weiter.

    Es ist erlaubt, Fahrzeuge für den persönlichen Gebrauch einzuführen. Es ist Besuchern ebenfalls gestattet, ein steuerbefreites Fahrzeug in Israel zu kaufen unter der Bedingung, dass sie es bei ihrer Ausreise aus Israel mitnehmen und das nicht später als ein Jahr gerechnet vom Datum der Steuerbefreiung oder dem Kauf. Um eine Steuerbefreiung zu erhalten, müssen eine ausländische Zulassung und eine Versicherungspolice, die in Israel gültig sind, vorgelegt werden.
    Adresse: Department of Customs, 5 Bank of Israel Street, The Government Complex, Jerusalem
    Telefon – 972-2-6664000

    Besucher, die nichts zu verzollen haben, können über die grüne Spur beim Ausgang von der Passagiereingangshalle gehen. Artikel, die nicht angegeben werden müssen:


    Mitnahme von Haustieren

    Für die Einfuhr von Haustieren nach Israel gilt folgendes:
    Bei der Einreise mit Hund oder Katze muss ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, welches nicht älter als 7 Tage sein darf und eine Bescheinigung über alle für das Tier notwendige Impfungen vorgelegt werden. Die Tollwutimpfung darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen und nicht innerhalb des letzten Monats stattgefunden haben. Hunde und Katzen, die jünger als 3 Monate sind, dürfen nicht eingeführt werden. Der Halter muss schriftlich bestätigen, dass er das Tier minestens seit 90 Tagen besitzt.
    Jeder Halter darf maximal 2 Tiere mitführen.

    Für die Einfuhr von Haustieren aus Israel wird folgendes benötigt (gilt auch für Haustiere, die rückgeführt werden!):
    - Kennzeichnung mit Mikrochip (ISO Norm 11784 oder 11785)
    - amtsärztliches Gesundheitszeugnis, ausgestellt vom Bezirksveterinär 
      frühestens 10 Tage vor der Ausreise
    - Impfpass, aus dem die gültige Tollwutimpfung hervorgeht (durchgeführt
      mindestens 30 Tage und nicht mehr als 12 Monate vor der Ausreise)
    - Nachweis der Tollwut-Antikörper
    - Blutuntersuchung durchgeführt im Veterinärmedizinischen Institut Beit Dagan 
      mindestens 30 Tage nach der Impfung und mindestens 3 Monate vor der
      Einreise nach Europa

    Unterkünfte

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